Hermann Hesse
Eine gute Betreuung im Wochenbett beginnt bereits mit einer guten Begleitung in der Schwangerschaft.
Diesem Ansatz folgend, streben wir an Sie und Ihre(n) Partner*in bereits in der Frühschwangerschaft kennenzulernen.
Melden Sie sich deshalb bitte frühzeitig in der Schwangerschaft bei uns an.
Nach der Geburt Ihres Kindes beginnt das Wochenbett. Diese erste Zeit mit Ihrem Kind ist eine ganz besondere Zeit, wir begleiten Sie beim Start ins Familienleben.
Das Wochenbett ist eine intensive Zeit: Ihr Körper hat gerade eine Schwangerschaft und Geburt erlebt. Hier geht es um körperliche Rückbildungsprozesse, Neufindung als Mutter, Vater, Paar, Familie und die prägende Bonding Phase.
Es ist die erste Zeit des Kennenlernens und des Zueinanderfindens.
Im Wochenbett steht Ihnen nach der Entlassung ambulante Hebammenhilfe zu.
Diese Hilfeleistung wird mit der Krankenkasse abgerechnet.
Als Wochenbett wird ein Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt Ihres Babys bezeichnet.
Das frühe Wochenbett umfasst die ersten 10 -14 Tage.
In der Regel werden Sie von einer Ihnen fest zugeordneten Hebamme des Praxisteams betreut. In der frühen Zeit besuchen wir Sie in Ihrer vertrauten Umgebung (zu Hause). Durch die gemeinsame Teamarbeit in der Praxis, können wir die aufsuchende Wochenbettbetreuung auch im Krankheitsfall/ Urlaub aufrecht erhalten.
Im späten Wochenbett kann die Versorgung auch in den Praxisräumen stattfinden.
Ihr Anspruch und unsere Leistungen im Wochenbett:
Was beinhaltet der Besuch bei Ihnen zu Hause oder in der Praxis?
Für die Mutter:
In den ersten Lebenswochen Ihres Kindes unterstützen und beraten wir Sie gerne beim Umgang mit dem Baby:
Sollte es aufgrund der aktuellen Situation (Coronapandemie) nicht möglich sein, dass die Betreuung bei Ihnen zu Hause stattfindet, kann jederzeit auf eine Betreuung oder Beratung per Audio-Video-Chat (1:1 - Verschlüsselung) ausgewichen werden.
Auch nach der Adoption eines Neugeborenen haben Sie den gleichen Anspruch auf Hebammenhilfe in Bezug auf die Betreuung, den Umgang, …mit dem Kind.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Thomas Mann
Auch bei einer glücklosen Schwangerschaft (Fehlgeburt) haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe und Hausbesuche nach der Geburt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.