Grundsätzlich hat jede versicherte, schwangere Frau in Deutschland einen Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme - vor, während und nach der Geburt. Meine Leistungen rechne ich, gemäß der aktuellen Hebammen Gebührenverordnung (HebGV) direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Bei Privatversicherten rechne ich mit der aktuellen Gebührenordnung für Privatversicherte ab.
Die Abrechnung erfolgt über die Abrechnungszentrale für
Hebammen - AZH.
Alle erbrachten Leistungen - auch telefonische Kurzberatungen - sind zeitnah quittierungspflichtig.
(nach HHV - geltend 1.11.2025).
IGEL Leistungen
Hierbei handelt es sich um kostenpflichtige Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Diese Leistungen werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.
IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung)
